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Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder innerhalb der EU und wollen Sie eine Dienstleistungstätigkeit im Landkreis Schwäbisch Hall aufnehmen?
Über den Einheitlichen Ansprechpartner im Landratsamt erhalten Sie Informationen, Kontakte und Verfahrenshinweise, die Sie benötigen, um die notwendigen Anzeigen und Genehmigungen aus der Ferne erledigen zu können.
Sie können
Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Service im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner des Landes Baden-Württemberg.
Landratsamt Schwäbisch Hall
Svenja Brassel
Einheitliche Ansprechpartnerin
Zimmer: A 1.18
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7259
Fax: 0791/755-97259 oder 0791/755-7399
E-Mail schreiben
Eine Übersicht über alle Verwaltungsverfahren, die Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln können, und weitere detaillierte Informationen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im Serviceportal Baden-Württemberg.
„Dienstleisten leicht gemacht“
BMWi-Portal mit Infografik, Rechtsgrundlagen und Wegweisern
„Einheitlicher Ansprechpartner Deutschland“
BMWi-Portal
„Behördenwegweiser“
BMWi-Portal
„EUGO“
EU-Portal
„Einheitlicher Ansprechpartner der IHK Heilbronn-Franken“
IHK-Portal
„Point of single contact“
EU-Service-Directive (english)
“Portal 21”
EU-Portal mit Infos über Auslandsrecht (deutsch)
Film „Einheitlicher Ansprechpartner“
YouTube - Film der EU-Kommission
Als Dienstleistungsunternehmen können Sie sich auch weiterhin direkt, also ohne Einschaltung des Einheitlichen Ansprechpartners an die für das Verfahren zuständige Behörde wenden. Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Nachricht können Sie über die „Virtuelle Poststelle (VPS)“ auf sicherem Weg verschlüsselte Nachrichten an uns senden:
Für folgende Verfahren ist das Landratsamt zuständige Behörde:
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